Skifreunde Oberkalbach von Gemeinde Kalbach

Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach, OT Uttrichshausen Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L 3207“ Kalbach im OT Uttrichshausen

Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach, OT Uttrichshausen

Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L 3207“ Kalbach im OT Uttrichshausen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 17.03.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L3207“ im OT Uttrichshausen gefasst. Der Auf-stellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Ortsteil Uttrichshausen ist durch die vorhandene Infrastruktur, hier insbesondere der Verkehrswege, stark belastet. Der Ortsteil wird zum einen durch die Bundesautobahn BAB A7 mit einer hohen und langen Talbrücke gequert, des Weiteren verlaufen die Landesstraßen L 3207, L 2304 und L3430 durch den Ortsteil. Die L3207 durchquert dabei das gesamte östliche Gemeindegebiet des Ortsteils Uttrichshausen. Planziel des Bebauungsplans ist daher die verkehrstechnische Entlastung des Ortsteils Uttrichshausen. Durch die Verlegung der Landesstraße L 3207 an den nördlichen Rand der Siedlungsflächen des Ortsteils Uttrichshausen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ befindet sich am nördlichen Ortsrand von Uttrichshausen und beinhaltet den Umbau des Knotenpunktes der Landesstraße L 3207 / L 3430 und den Neubau der Landesstraße L 3207 bis zum Anschluss an die „Oberkalbacher Straße“. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 21.653 m² (2,16 ha) der nachstehenden Flurstücke in der Gemarkung Uttrichshausen:

Flur 3: Flurstücke 14/1, 14/2 und 41/4 sowie 11 tlw., 14/6 tlw., 32/1 tlw., 41/2 tlw., 41/6 tlw., 70/1 tlw.,83 tlw., 84 tlw., 93/1 tlw., 139 tlw.

Flur 4: Flurstücke 12 tlw., 14 tlw., 21/1 tlw., 21/2 tlw., 23 tlw. und 24/9 tlw.

Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.

b)

Die Gemeindevertretung hat dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ auch die 52. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).

Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung sowie der Technischen Planung (Vorhabenpläne) werden öffentlich zu jedermanns Einsicht

vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Bebauungsplan kann während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung möglich ist. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

Hinweis:

Die Bekanntmachung erfolgt am 04.08.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.

hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Verlegung der Landesstraße L 3207“ OT Uttrichshausen, Plan genordet, ohne Maßstab

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister