Seit dem 13.09.2022 ist es offiziell: nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts(BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dieses Urteil hat auf die bisher in Deutschland praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice weitreichende Auswirkungen.
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