Dies ist eine Sachversicherung zum Schutz gegen unvorhergesehene eintretende Sachschäden an der eigenen Bauleistung. Sie kann vom Bauherrn und vom ausführenden Bauunternehmer genutzt werden. Die Versicherung bezieht sich je nach Vereinbarung sowohl auf Schäden, die der Bauunternehmer zu tragen hat, als auch auf jene Schäden die zu Lasten des Auftraggebers gehen. Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist.
Schadenbeispiele:
Von absoluter Notwendigkeit ist in Ergänzung zur Bauwesenversicherung eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmer und allen anderen im Baugewerbe tätigen Betriebe. Sie reduziert das kaum kalkulierbare und oftmals existenzbedrohende Risiko der am Bau beteiligten Unternehmen auf die Höhe der Prämie und macht sie oft zu einem echten Kalkulationsfaktor. Einerseits werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung gerechtfertigte Ansprüche bezahlt und anderseits ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt.
Schadenbeispiele:
Oft unterschätzt werden die Forderungen, welche direkt an den Bauherrn selbst gestellt werden können. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn ein Bauherr glaubt, er hätte kein Risiko zu tragen. Dieser haftet als Anrainer einer Liegenschaft bzw. als Besitzer eines bestehenden Bauwerkes. Als besonders hohes Risiko ist die verschuldensunabhängige Haftung anzusehen. Es ist daher wichtig, vor diesen Ansprüchen durch eine eigene Bauherrnhaftpflichtversicherung gewappnet zu sein.
Schadenbeispiele:
Planende Baumeister, technische Büros, Architekten bzw. sämtliche Zivilingenieure wissen im Regelfall von den oft existenzbedrohenden Gefahren, die aus einem Planungs-, Ausschreibungs- und/oder Bauüberwachungsfehler entstehen können.
Schadenbeispiele:
VerCon hat mit einem europaweit tätigen Versicherer eine Rahmenvereinbarung zu einer Unfallversicherung abgeschlossen. Für unsere Kunden und deren Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, diese im Marktvergleich äußerst günstige Versicherung in Anspruch zu nehmen. Eine einfache Abwicklung sowie eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr sind weitere Vorteile. Es sind sowohl Freizeit- als auch Berufsunfälle weltweit versichert. Darüber hinaus sind die Prämien für Mitarbeiter im Rahmen des § 3/1/15a EStG. (Zukunftssicherung) bis zu einer Prämie von € 300,- absetzbar.
Nachstehend ein Beispiel:
€ 200.000,00 Dauerinvalidität
€ 100.000,00 Tod
€ 5.000,00 Unfallkosten (Heil-Bergungs-Rückholkosten, Kosten für kosmetische Operation)
€ 4.000,00 Begräbniskosten inkl. Überführungskosten
Jahres-Gesamt-Prämie: € 152,88